Der
Investitionsabzugsbetrag und
Sonderabschreibungen
zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.
Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag
Begünstigte Wirtschaftsgüter
Investitionsabzugsbeträge können für die künftige Anschaffung oder Herstellung
von neuen oder gebrauchten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens geltend gemacht werden.
Sie können Investitionsabzugsbeträge bilden für Wirtschaftsgüter,
die in Ihrem Betrieb dienen sollen. Besonderheiten gelten für die
wesentliche Erweiterung eines Betriebs oder bei Existenzgründung
(neuer Betrieb).
Die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung eines geringwertigen
Wirtschaftsgutes im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG oder eines Wirtschaftsgutes, das
nach § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten zu erfassen ist, berechtigt
ebenfalls zur Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages.
Sie müssen das Wirtschaftsgutes nach der Funktion benennen.
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